Oberster Grundsatz ist, dass der Firmeninhalt nicht verstossen darf gegen:
- Gesetz
- Verordnung
- Religiöse, sittliche oder nationale Empfinden.
Weiterführende Informationen
- Entscheid in PRAXIS (Pra) 1976 S. 314.
Informationen zum Firmenrecht in der Schweiz: (Handels-)Name einer Gesellschaft