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Firmenrecht

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Grundsatz der Firmenwahrheit und -klarheit

Rechtsgebiet:
Firmenrecht
Stichworte:
Domainrecht, Firmenrecht, geistiges Eigentum, Kennzeichenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Firmenwahrheit

Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen nicht widersprechen.

Die Firmenwahrheit verbietet unrichtige Angaben.

Firmenklarheit

Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen möglichst klar ausdrücken.

Die Firmenklarheit gebietet gewisse richtige Angaben.

Folgen dieses Grundsatzes

  • Einzelfirma
    • Es dürfen zwar weitere Familiennamen in der Firma aufgeführt werden, jedoch muss aus der Firma hervorgehen, welches der Familienname des Inhabers bzw. der Inhaberin ist (z.B. durch Voranstellen des Begriffes „Inhaber“)
  • KMG bzw. KMAG
    • Die Firma darf (unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze) frei gewählt werden, es muss hingegen stets die Rechtsform angegeben werden

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