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Grundsatz des Reklameverbots

Eine Firma darf (aufgrund der Individualisierungsfunktion) werbewirksame Bestandteile enthalten.

Verboten sind dagegen hochstaplerische Hinweise oder Hinweise auf die Unternehmensgrösse.

Verboten

  • Centre du leasing (BGE 96 I 606 f.)
  • Besteck-Zentrale (BGE 63 I 104 f.)

Heute, in Zeiten der Globalisierung und des vermehrten Einsatzes von Fantasiebegriffen, ist die Praxis hiezu massiv gelockert worden.

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