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Grundsatz der Firmenwahrheit und -klarheit

Firmenwahrheit

Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen nicht widersprechen.

Die Firmenwahrheit verbietet unrichtige Angaben.

Firmenklarheit

Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen möglichst klar ausdrücken.

Die Firmenklarheit gebietet gewisse richtige Angaben.

Folgen dieses Grundsatzes

  • Einzelfirma
    • Kein Zusatz
  • KommG bzw. KommAG
    • Die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafter dürfen einzig und müssen in die Firma aufgenommen werden

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