Grundsatz der Firmenwahrheit und -klarheit
Firmenwahrheit
Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen nicht widersprechen.
Die Firmenwahrheit verbietet unrichtige Angaben.
Firmenklarheit
Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen möglichst klar ausdrücken.
Die Firmenklarheit gebietet gewisse richtige Angaben.
Folgen dieses Grundsatzes
- Einzelfirma
- Kein Zusatz
- KommG bzw. KommAG
- Die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafter dürfen einzig und müssen in die Firma aufgenommen werden







