Schranken bei der Firmenbildung
Die Bildung einer Schweizerischen Firma folgt folgenden Prinzipien:
- Schutz öffentlicher Interessen
- Täuschungsverbot
- Firmenwahrheit und -klarheit
- Firmeneinheit
- Firmenausschliesslichkeit
- Unübertragbarkeit
- Reklameverbot
- Bewilligungspflichtige Firmenbestandteile
Blosse Zeichen genügen nicht
- Die Firmenbildung setzt Worte bzw. Buchstaben und Zahlen voraus.







