RECHTSSCHUTZ
Agenda
- Firmenschutz
- Firmenverletzung
Firmenschutz
Die Firma geniesst den Schutz folgender Aspekte:
- Schutz des Persönlichkeitsrechts
- Rechtsgrundlage: ZGB 29
- wie eine physische Personen
- Firmenschutz
- Rechtsgrundlage: OR 956
- spezieller Schutz.
Firmenverletzung
Der durch ein anderes, meistens jüngeres Unternehmen in seinen Rechten verletzte Rechtsträger kann gestützt auf OR 956 beim Richter (auch kumulativ) einreichen:
- Unterlassungsklage
- Ziel:
- Aenderung der Firma des beklagten Unternehmens
- Vorbehalt: Rechtsmissbrauch
- Gutheissung bei Identität oder Aehnlichkeit
- unter Berücksichtigung der Gesamtumstände
- bei Vorherigkeit (Datum HR-Eintrag massgebend)
- bei Bestehen von juristischen oder wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Klägerin und Beklagter
- bei offenkundiger Verwechslungsgefahr im Publikum.
- Ziel:
- Schadenersatzklage
- bei Vorsatz oder
- bei Fahrlässigkeit.
- Strafanzeige
- Verwendung von nicht übereinstimmenden oder irreführenden Firmen
- Verwendung von bewilligungspflichtigen Firmen ohne Bewilligung
- Erweckung des Eindrucks, für ein im HR nicht eingetragenes ausländisches Unternehmen, der Sitz des Unternehmens oder einer Geschäftsniederlassung befinde sich in der Schweiz
- Haft oder Busse
Ungenügende Unterscheidbarkeit von Firmen gemäss Rechtsprechung |
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| Archplan AG | Archplan Willisau AG |
| Adrema AG | Adreg AG |
| Interstop AG |
Intershop Holding AG |
| Ferosped AG | Fertrans AG |
| Taddeo Toitures SA | Toitures Michel Taddeo SA |
| Cofida Revision et Conseil SA | Cofidras SA |
| Interim Service SA | Adia Interim S.à.r.l. |
| Rubina AG | Helena Rubinstein SA |
Genügende Unterscheidbarkeit von Firmen gemäss Rechtsprechungwegen schwachem Bekanntheitsgrades der Klägerin und/oder ihrer verschienenden Tätigkeitsbereiche |
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| MZSG Management Zentrum St. Gallen | SMP Management Programm St. Gallen |
| Meubles Graber, Au bucheron | Au Bucheron SA |
| Pierre Keller Alligator Publicité | Lacoste Alligator SA |







