Notwendige Firmenzusätze
Notwendige Firma-Zusätze werden von Gesetzes wegen verlangt, in folgenden Fällen:
- Rechtsform des Unternehmens (OR 947)
- Mehrere Einzelfirmisten mit gleichem Vornamen und Geschlechtsnamen am gleichen Ort (OR 946 Abs. 2)
- Eintritt eines Auflösungsgrundes (Zusatz „in Liquidation“) (OR 739, 823 und 913)
- Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (OR 952), 3 Zusätze:
- Hinweis auf Zweigniederlassung
- Ort, an dem sie betrieben wird
- Ort, an dem sich die Hauptniederlassung befindet.
Beispiele |
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| Rechtsform des Unternehmens: | AG |
| Mehrere Einzelfirmisten mit VN/NN/Ort: | Franz Schneider, Schreinerei |
| Franz Schneider, Sternen-Apotheke | |
| Eintritt eines Auflösungsgrundes: | Müller AG in Liquidation |
| Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens: | Emirates |
| Zweigniederlassung (Branch) Zürich | |
| mit Hauptsitz in Dubai | |







