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Firmenrecht

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Firmenrecht
Stichworte:
Domainrecht, Firmenrecht, geistiges Eigentum, Kennzeichenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Handelsnamen

Im Rahmen des Kennzeichenrechtes unterscheidet man die „Firma“ von sog:

  • „Handelsnamen“ (oft eine Abkürzung der Firma)
    • Schutz nicht nach Firmenrecht, sondern nach den Regeln des unlauteren Wettbewerbs.

Marken

Die „Firma“ unterscheidet sich von einer Marke dadurch, dass sich bezieht auf:

  • Kennzeichen eines Produktes.

Es können aber identische Firmen und Marken bestehen, zB HILTI.

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